§ 28 oö BauO 1994, § 29 oö BauO 1994, § 30 oö BauO 1994, § 8 AVG, § 17 AVG
Der Bauwerber, dem im Verfahren zur Erlassung des Flächenwidmungsplanes keine Parteistellung zukommt, hat auch im Baubewilligungsverfahren keinen Anspruch auf Einsichtnahme in die Akten über die Erlassung eines Flächenwidmungsplanes.