§ 12a Abs 2 sbg BGG, § 26 sbg BGG, § 7 Abs 1 Z 3 sbg BauPolG
In einem Bauplatzerklärungsverfahren, das aufgrund einer Bau-Delegierungsverordnung von der Bezirkshauptmannschaft durchzuführen ist, hat die Gemeinde weder Parteistellung noch Beschwerdelegitimation.