Unter der Vielzahl von Rechtsmaterien (Wohn-, Miet-, Steuer- und Förderungsrecht), die Wohn(kost)en beeinflussen, kann insbesondere die Raumordnung einen Betrag zu leistbaren bzw förderbaren Wohnbauten liefern. Der Raumordnung kommt die Aufgabe zu, ausreichend Flächen für förderbaren Wohnbau zur Verfügung zu stellen, zu sichern und einer Nutzungsrealisierung zeitnah zuzuführen. Neue Ansätze im Raumordnungsrecht, die einen Beitrag zum leistbaren Wohnen liefern, stellen einerseits (Sonder-)Widmungen oder Vorbehaltsflächen für den förderbaren Wohnbau und andererseits zivilrechtliche Vereinbarungen (Vertragsraumordnung) zwischen Gemeinden und Grundeigentümern dar. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Baulandmobilisierung verstärkt eingesetzt, um das Angebot an (Wohn-)Bauland zu erhöhen und damit preissenkend zu wirken.