§ 131 Abs 2 Z 3 BVergG 2006, § 151 Abs 3 BVergG 2006
Die Erteilung des Zuschlages hinsichtlich der auf einer Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge setzt das rechtmäßige Zustandekommen der betreffenden Rahmenvereinbarung voraus.
§ 131 Abs 2 Z 3 BVergG 2006, § 151 Abs 3 BVergG 2006
Die Erteilung des Zuschlages hinsichtlich der auf einer Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge setzt das rechtmäßige Zustandekommen der betreffenden Rahmenvereinbarung voraus.