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Subunternehmer; Eignung; Substituierung der Eignungsnachweise; Leistungserbringung; Gesellschafter; Zeitpunkt des Vorliegens des Nachweises

RechtsprechungVergaberechtbbl 2017/163bbl 2017, 160 Heft 4 v. 1.8.2017

§ 19 Abs 1 BVergG 2006, § 20 Abs 1 BVergG 2006, § 69 Z 1 BVergG 2006, § 74 BVergG 2006, § 76 BVergG 2006

Werden Gesellschafter des Bieters, die diesem ihre Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellen, nicht bloß zur Nachweis-, sondern überdies zur Leistungserbringung herangezogen, handelt es um „notwendige“ Subunternehmer.

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