§ 1304 ABGB
Den Schädiger trifft die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass und wenn ja welche Maßnahmen dem Geschädigten objektiv zumutbar gewesen wären.
OGH, 21.02.2017, 10 Ob 5/17h
§ 1304 ABGB
Den Schädiger trifft die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass und wenn ja welche Maßnahmen dem Geschädigten objektiv zumutbar gewesen wären.
OGH, 21.02.2017, 10 Ob 5/17h