§ 1169 ABGB, § 1 BauKG
Auf einer Baustelle tätige Selbständige fallen nicht in den Schutzbereich des BauKG. Bei Verletzung der Fürsorgepflicht nach § 1169 ABGB haftet der Werkbesteller.
OGH, 10.02.2017, 1 Ob 174/16v
§ 1169 ABGB, § 1 BauKG
Auf einer Baustelle tätige Selbständige fallen nicht in den Schutzbereich des BauKG. Bei Verletzung der Fürsorgepflicht nach § 1169 ABGB haftet der Werkbesteller.
OGH, 10.02.2017, 1 Ob 174/16v