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Änderung des Bauplatzes; selbständig nicht bebaubare Restfläche; Ergänzungsfläche

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/142bbl 2017, 145 Heft 4 v. 1.8.2017

§ 13 wr BauO, § 16 wr BauO

Die Verpflichtung zur Einbeziehung einer selbständig nicht bebaubaren Restfläche (Ergänzungsfläche) besteht lediglich bei der Schaffung eines Bauplatzes, nicht jedoch auch bei einer Veränderung eines bereits bestehenden Bauplatzes.

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