§ 55 Abs 1 lit c vlbg BauG 2001, § 56 Abs 1 vlbg BauG 2001, § 52 vlbg BauG 1972
Wurde über ein landwirtschaftliches Gebäude ein Pachtvertrag abgeschlossen, treffen die Verpflichtungen aus dem dinglichen Baubescheid (hier: der nur ausnahmsweisen Nutzung eines Aufenthaltsraumes durch Personen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) den jeweiligen Pächter der Sache.