§ 41 Abs 2 tir ROG 2016, § 47 tir ROG 2016
Die Errichtung eines Pferdestalles ist im „Freiland“ unzulässig.
Bei einem Pferdestall handelt es sich um ein „sonstiges land- und forstwirtschaftliches Gebäude“, für das eine Sonderflächenwidmung erforderlich ist.