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Provisorische Zufahrtsstraße; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/134bbl 2017, 140 Heft 4 v. 1.8.2017

§ 19 Z 1 stmk BauG 1995

Das stmk BauG kennt – abgesehen von der expliziten Regelung des § 21a stmk BauG über vorübergehende Betreuungseinrichtungen zur Grundversorgung – keine Bewilligungsfreiheit provisorischer baulicher Maßnahmen.

Daher stellt die Errichtung einer Zufahrtsstraße unabhängig davon, ob diese Straße vorübergehend oder dauerhaft errichtet werden soll, ein baubewilligungspflichtiges Vorhaben dar.

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