§ 19 Abs 4 nö ROG 1976
Bei der Prüfung der Frage, ob die Unterbringung der für den Fischfang benötigten Gerätschaften auf dem (hier: in Miteigentum stehenden) 400 m entfernt liegenden Bauernhof möglich ist, muss ein objektiver Maßstab angelegt werden.