§ 75 nö BauO 1996, § 16 Abs 4 nö ROG 1976
Bei der Voraussetzung des Vorliegens eines vom Gemeinderat zu beschließenden Generalverkehrskonzeptes handelt es sich sowohl um eine sachgerechte wie auch gesetzmäßige Freigabebedingung.
§ 75 nö BauO 1996, § 16 Abs 4 nö ROG 1976
Bei der Voraussetzung des Vorliegens eines vom Gemeinderat zu beschließenden Generalverkehrskonzeptes handelt es sich sowohl um eine sachgerechte wie auch gesetzmäßige Freigabebedingung.