§ 364a ABGB
Sind durch massiv erhöhte Staubimmissionen wegen eines Kraftwerksbaus im Gewerbegebiet, welche aufgrund baubehördlicher Genehmigung zu erdulden sind, einem KFZ-Reparaturbetrieb durch Erschwerung von Lackierarbeiten bzw das Ausbleiben von Kunden Vermögensschäden entstandenen, ist im Rahmen des § 364a ABGB das gesamte subjektive Interesse, somit auch der entgangene Gewinn zu ersetzen.