Art 7.1.3 AHVB 2006
Der Risikoausschluss für Ansprüche aus Gewährleistung und Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllung tretende Ersatzleistung (Erfüllungssurrogat) umfasst auch Ansprüche auf die Kosten der Mängelbehebung.