§ 915 ABGB, Art 7.1.2.2 ARB 2008
Ein Risikoausschluss von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Planung und Finanzierung von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben und des Grundstückserwerbs stehen, umfasst auch Streitigkeiten um Aufklärungs- und Beratungsfehler der Kreditgeberin im Zuge der Stop-Loss-Order in Verbindung mit der Finanzierung eines Bauvorhabens.