§ 55 Abs 1 lit a vlbg BauG 2001
Werden mehrere Container ohne Baubewilligung aufgestellt, ist – unbeschadet eines allfälligen räumlichen Nahebereiches – die Aufstellung jedes einzelnen Containers gesondert zu bestrafen.
§ 55 Abs 1 lit a vlbg BauG 2001
Werden mehrere Container ohne Baubewilligung aufgestellt, ist – unbeschadet eines allfälligen räumlichen Nahebereiches – die Aufstellung jedes einzelnen Containers gesondert zu bestrafen.