vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mindestabstand gegenüber Verkehrsflächen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/93bbl 2017, 101 Heft 3 v. 1.6.2017

§ 5 tir BauO 2011, § 6 tir BauO 2011, § 26 tir BauO 2011

Die Aufzählung der subjektiv-öffentlichen Rechte eines Nachbarn in § 26 Abs 3 tir BauO ist taxativ.

Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der Abstandsbestimmungen gegenüber Verkehrsflächen (§ 5 tir BauO) zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte