§ 36 Abs 2 stmk BauG 1995
Ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung ist die Vorschreibung einer Sicherheitsleistung weder auf Antrag des Nachbarn noch von Amts wegen zulässig.
LVwG Stmk, 22.12.2016, LVwG 50.21-1768/2016
§ 36 Abs 2 stmk BauG 1995
Ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung ist die Vorschreibung einer Sicherheitsleistung weder auf Antrag des Nachbarn noch von Amts wegen zulässig.
LVwG Stmk, 22.12.2016, LVwG 50.21-1768/2016