§ 1 PHG, § 4 PHG
Die Verpackung eines bereits hergestellten, fertigen Produkts, ohne Einfluss auf die Substanz dieses Produkts, die lediglich der Vorbereitung des Transports und der Vermeidung von Produktschäden und somit bloß dem Produktvertrieb dient, stellt kein neues Endprodukt dar.