§ 8 vlbg BauG 2001, § 26 Abs 1 vlbg BauG 2001
In die Beurteilung der von einem Pferdeunterstand ausgehenden Immissionen sind auch die vom Bauwerk bloß mittelbar bewirkten Immissionsbelastungen (zB aus dem Bereich des Auslaufs oder der Mistlagerstätte) einzubeziehen.