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Gemeindestraße; Mindestabstand; örtliches Raumordnungskonzept; örtliche Bauvorschriften

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/47bbl 2017, 57 Heft 2 v. 1.4.2017

§ 5 tir BauO 2011, § 20 tir BauO 2011, § 31 Abs 6 tir ROG 2016, Art 18 Abs 2 B-VG, V der Gemeinde Grins betreffend den Mindestabstand zwischen baulichen Anlagen und Gemeindestraßen

Die Abstände baulicher Anlagen zu Verkehrsflächen werden in § 5 tir BauO 2011 umfassend geregelt.

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