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Fassadenfärbelung; Auflagen, Bestimmtheit; erforderliches Einvernehmen; Straßen-, Orts- und Landschaftsbild

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/45bbl 2017, 57 Heft 2 v. 1.4.2017

§ 29 Abs 5 stmk BauG 1995, § 43 Abs 4 stmk BauG 1995

Die Auflage, wonach die Färbelung der Fassade „im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde" zu erfolgen habe, lässt die Frage der Farbgestaltung zur Gänze offen.

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