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Nebenanlagen von Wohnbauten; Garage; Abstellraum für Gartengeräte; Unterschreitung des Mindestabstandes; Ausnahmebewilligung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/43bbl 2017, 56 Heft 2 v. 1.4.2017

§ 25 Abs 7a sbg BGG, § 25 Abs 8 sbg BGG

Werden bei Nebenanlagen von Wohnbauten (hier: Garage, Abstellraum für Gartengeräte) die gesetzesunmittelbar geltenden Voraussetzungen des § 25 Abs 7a sbg BGG für die Unterschreitung des Mindestabstandes nicht zur Gänze erfüllt, kann der Bauwerber auch eine Abstandsnachsicht gemäß § 25 Abs 8 sbg BGG beantragen.

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