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Vertiefte Angebotsprüfung; Preise; Preisangemessenheit; Ausscheiden

RechtsprechungVergaberechtbbl 2017/32bbl 2017, 36 Heft 1 v. 1.2.2017

§ 123 BVergG 2006, § 125 BVergG 2006, § 126 BVergG 2006, § 129 BVergG 2006

Grundlage für die Nachprüfung der vertieften Angebotsprüfung sind jene Unterlagen, die der Auftraggeberin zur Verfügung gestanden sind; erstmals im Nachprüfungsverfahren vorgebrachte Erklärungen der Preise sind dabei unbeachtlich.

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