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Ausscheiden; einstweilige Verfügung; unmittelbar drohende Schädigung von Interessen

RechtsprechungVergaberechtbbl 2017/31bbl 2017, 36 Heft 1 v. 1.2.2017

§ 328 Abs 1 BVergG 2006

Die Untersagung des Abschlusses der Rahmenvereinbarung ist bei Anfechtung der Ausscheidensentscheidung nicht notwendig, wenn die Auftraggeberin noch keine Entscheidung, mit welchem Bieter die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, bekannt gegeben hat.

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