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Auflösung des Werkvertrags mangels Sicherstellung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2017/29bbl 2017, 36 Heft 1 v. 1.2.2017

§ 1168 Abs 1 ABGB, § 1170b Abs 2 ABGB

Erklärt der Unternehmer den Vertrag gemäß § 1170b Abs 2 ABGB für aufgehoben, ist er zur mängelfreien Herstellung des Werks nicht mehr verpflichtet. Es gebührt ihm entsprechend § 1168 Abs 1 ABGB ein verminderter Entgeltanspruch. Dem Besteller steht die Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages nicht mehr zu.

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