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Aufwandsersatz des Miteigentümers für Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2017/28bbl 2017, 35 Heft 1 v. 1.2.2017

§ 837 ABGB, § 1040 ABGB

Wenn ein Miteigentümer für ein gemeinschaftliches Gut gegen den ausdrücklichen Widerspruch der übrigen Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung

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