§ 1 Abs 3 lit n tir BauO 2011
Ein als Schauraum zur Anpreisung eines Bauvorhabens genutzter Container stellt keine von der tir BauO ausgenommene Baustelleneinrichtung dar.
LVwG Tir, 14.10.2016, LVwG-2015/42/0088-8
§ 1 Abs 3 lit n tir BauO 2011
Ein als Schauraum zur Anpreisung eines Bauvorhabens genutzter Container stellt keine von der tir BauO ausgenommene Baustelleneinrichtung dar.
LVwG Tir, 14.10.2016, LVwG-2015/42/0088-8