§ 26 Abs 3 lit a tir BauO 2011, § 43 Abs 1a tir ROG 2011
Die Flächenwidmung „Sonderfläche Campingplatz" dient nicht dem Immissions- bzw Nachbarschutz.
Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht auf Übereinstimmung des geplanten Bauvorhabens mit der Flächenwidmung „Sonderfläche Campingplatz" zu.