§ 14 ZPO
Die Klage auf Feststellung und Einverleibung einer angeblich bestehenden Servitut kann nur gegen den oder die Eigentümer des dienstbaren Grundstücks, nicht aber gegen andere Dienstbarkeitsberechtigte oder Bauberechtigte gerichtet werden.
OGH, 13.07.2016, 3 Ob 116/16d