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(Mindest-)Abstandsflächen; Geländer; untergeordneter Bauteil

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/221bbl 2016, 240 Heft 6 v. 1.12.2016

§ 5 Abs 5 lit c vlbg BauG 2001

Ein Geländer, dessen Stäbe einen Durchmesser von 10 bis 12 mm haben und im Abstand von 11 bis 12 cm (hier: über die gesamte Fassadenlänge bzw Terrassenbegrenzung) angeordnet sind, ist als untergeordneter Bauteil innerhalb der Mindestabstandsflächen zulässig.

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