§ 7 Abs 1 Z 2 sbg BauPolG
Dem zukünftigen Eigentümer einer (hier: noch nicht errichteten, sondern erst in Planung befindlichen) Hauptversorgungseinrichtung kommt keine Parteistellung im Baubewilligungsverfahren zu.
VwGH, 27.07.2016, Ra 2016/06/0085
§ 7 Abs 1 Z 2 sbg BauPolG
Dem zukünftigen Eigentümer einer (hier: noch nicht errichteten, sondern erst in Planung befindlichen) Hauptversorgungseinrichtung kommt keine Parteistellung im Baubewilligungsverfahren zu.
VwGH, 27.07.2016, Ra 2016/06/0085