§ 30 Abs 1 Z 7 sbg ROG 2009
Die Errichtung einer Hotelanlage ist im „Gewerbegebiet“ unzulässig.
Auch bei einem „Businesshotel“ handelt es sich um einen im „Gewerbegebiet“ unzulässigen „Betrieb für Erholungs- und Freizeitnutzungen“.
§ 30 Abs 1 Z 7 sbg ROG 2009
Die Errichtung einer Hotelanlage ist im „Gewerbegebiet“ unzulässig.
Auch bei einem „Businesshotel“ handelt es sich um einen im „Gewerbegebiet“ unzulässigen „Betrieb für Erholungs- und Freizeitnutzungen“.