§ 24 Abs 1 nö BauO 1996
Der Bauwerber hat einen Rechtsanspruch auf bescheidmäßige Feststellung, ob eine Baubewilligung (hier: aus dem Jahr 1983) noch aufrecht bzw noch nicht erloschen ist.
VwGH, 02.08.2016, Ro 2014/05/0017
§ 24 Abs 1 nö BauO 1996
Der Bauwerber hat einen Rechtsanspruch auf bescheidmäßige Feststellung, ob eine Baubewilligung (hier: aus dem Jahr 1983) noch aufrecht bzw noch nicht erloschen ist.
VwGH, 02.08.2016, Ro 2014/05/0017