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Heranrückende Wohnbebauung; Immissionen; Emissionen; Einwendungen; Bestimmtheit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/217bbl 2016, 236 Heft 6 v. 1.12.2016

§ 6 Abs 2 Z 2 nö BauO 1996, § 48 nö BauO 1996

In der Einwendung des Betriebsanlageninhabers gegen eine heranrückende Wohnbebauung muss auch konkret dargelegt werden, welche zulässigen Immissionen vom betreffenden Gewerbebetrieb ausgehen und durch die heranrückende Verbauung unzulässig werden könnten.

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