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Bauausführung; vorübergehende Benützung von Nachbargrundstücken; Nachteile des Nachbarn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/189bbl 2016, 200 Heft 5 v. 1.10.2016

§ 36 tir BauO 2011

Besteht im beanspruchten Bereich des Nachbargrundstückes (hier: begrünter Hangbereich) weder eine spezielle Art der Nutzung noch eine besonders intensive Nutzung, ergeben sich aus einer vorübergehenden Benützung zur Bauausführung nur relativ geringe Nachteile für den Nachbarn.

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