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Glaubhaftmachung der beabsichtigen Nutzung; Erfordernis des Abschlusses eines raumordnungsrechtlichen Vertrags; (un-) zulässiger Versagungsgrund

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/188bbl 2016, 200 Heft 5 v. 1.10.2016

§ 22 Abs 4 tir BauO 2011, § 27 Abs 6 BauO 2011

Das Fehlen eines (hier: gem eines Beschluss des Gemeinderates erforderlichen) raumordnungsrechtlichen Vertrages zur beabsichtigten Gebäudenutzung stellt keinen Versagungsgrund nach der tir BauO dar.

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