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Schweinestall; Immissionsschutz; Bewertung von Geruchsimmissionen; Richtlinien; Leitlinien

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/175bbl 2016, 193 Heft 5 v. 1.10.2016

§ 2 Z 4 oö BauTG 1994, § 36 oö BauTG 1994

Bloße (hier: luftreinhaltetechnische) Richtlinien und Leitlinien stellen keine verbindliche Rechtsgrundlage zur Bewertung von Geruchsemissionen dar.

Bedeutung kann solchen technischen Richtlinien und Leitlinien nur dann zukommen, wenn von der Baubehörde auch dargetan wird, dass die darin enthaltenen Aussagen auch auf den konkreten Einzelfall zutreffen.

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