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Heranrückende Wohnbebauung; Immissionsnachweis; Beweislastumkehr

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/174bbl 2016, 192 Heft 5 v. 1.10.2016

§ 31 Abs 5 oö BauO 1994

Enthält die gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung keine Angaben zu den zulässigen Emissionen, so muss der Betriebsanlageninhaber Messungen der tatsächlichen Lärmimmissionen aus seiner Betriebsanlage vorlegen.

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