Bund
Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 und das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert werden, BGBl I 2016/7
Mit dieser Nov soll ua dem Lohn- und Sozialdumping entgegengewirkt werden. Um dem insb im Baubereich erzeugten Preisdruck entgegenzusteuern, weil bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Zuschlag vielfach anstatt nach dem gesetzlich primär vorgesehenen „Bestangebotsprinzip“ (sog „Bestbieterprinzip“) nach dem „Billigstangebotsprinzip“ (sog „Billigstbieterprinzip“) erfolgt, wurde für bestimmte Konstellationen die verpflichtende Verankerung des „Bestangebotsprinzips“ als Zuschlagsprinzip vorgesehen (vgl § 79 Abs 3 und 3a, § 236 Abs 3 und 3a).