§ 10 Abs 3 sbg BauPolG
Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht auf die Durchführung des normalen oder vereinfachten Baubewilligungsverfahrens zu.
LVwG Sbg, 03.02.2016, LVwG-3/307/5-2016
§ 10 Abs 3 sbg BauPolG
Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht auf die Durchführung des normalen oder vereinfachten Baubewilligungsverfahrens zu.
LVwG Sbg, 03.02.2016, LVwG-3/307/5-2016