§ 9 Abs 1 Z 1 sbg BauPolG, § 46 sbg ROG 2009, § 38 AVG
Das Vorliegen der rechtskräftigen Einzelbewilligung (hier: Ausschluss der Wirkungen des Flächenwidmungsplanes) ist keine Vorfrage, sondern eine Tatbestandsvoraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung.