Bund
Bundesgesetz über das Normenwesen (Normengesetz 2016 – NormG 2016), BGBl I 2015/153
Normen sind heute weitgehend Ergebnis eines europäischen und internationalen Prozesses. Der Umfang von genuin österreichischen Normen beträgt inzwischen weniger als 10% des in Österreich geltenden Normenwerks. Diesen Gegebenheiten soll das neue NormG 2016, das das NormenG 1971 ersetzt, Rechnung tragen. Es regelt die Erteilung der Befugnis zur Normung, Verfahrensbestimmungen, Aufgaben und Pflichten der Normungsorganisation, sowie die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und eines Normungsbeirates bis hin zu Regelungen betreffend die Aufsicht.