§ 40 stmk BauG 1995
Im Feststellungsverfahren zur Frage des rechtmäßigen Bestandes einer konsenslos errichteten baulichen Anlage ist keine Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich.
LVwG Stmk, 15.10.2015, LVwG 50.17-2446/2015
§ 40 stmk BauG 1995
Im Feststellungsverfahren zur Frage des rechtmäßigen Bestandes einer konsenslos errichteten baulichen Anlage ist keine Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich.
LVwG Stmk, 15.10.2015, LVwG 50.17-2446/2015