vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Flächenwidmung „Sondergebiet des Baulandes – Strommeisterei und Flussbauhof“; Geländeveränderung; Aufschüttung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/52bbl 2016, 52 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 25 oö BauO 1994, § 23 oö ROG 1994

Bloße Geländeveränderungen (hier: Aufschüttung) sind im „Sondergebiet des Baulandes– Strommeisterei und Flussbauhof“, das den Standort für die Errichtung eines Flussbauhofes sichern und zugleich andere Verwendungszwecke ausschließen soll, widmungswidrig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte