In der Verwaltungspraxis sind die Baubehörden im Zuge von Baubewilligungs- oder Instandsetzungsverfahren nicht selten auch mit Verfahren zur vorübergehenden Benützung des Nachbargrundes befasst. Dies vor allem dann, wenn bauliche Anlagen ohne Fremdgrundinanspruchnahme überhaupt nicht oder nur mit verhältnismäßig hohen Kosten errichtet oder Instandsetzungsarbeiten nicht durchgeführt werden können. Im Folgenden sollen einige praktische Aspekte, die für die Verwaltungspraxis von besonderer Bedeutung sind, beleuchtet werden.