§ 2 Abs 1 lit k vlbg BauG 2001, § 26 vlbg BauG 2001, Art 37 L-VG 1999
Im vlbg BauG ist die Erstreckung der Parteistellung auf ausländische Nachbarn nicht vorgesehen. Es gilt Art 37 vlbg L-VG, wonach sich die erfassten Sachverhalte mit rechtlicher Relevanz nur innerhalb des Landesgebietes verwirklichen können.