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Freizeitwohnsitz; Ferienwohnung; Verwaltungsübertretung; Dauerdelikt; Verjährung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/18bbl 2016, 14 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 57 Abs 1 lit e vlbg RPlG 1996, § 31 VStG

Bei der rechtwidrigen Verwendung eines Freizeitwohnsitzes handelt es sich um ein Dauerdelikt.

Ein Freizeitwohnsitz liegt vor, wenn die Wohnung unstrittig nicht zur Deckung eines ganzjährig gegebenen

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