vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Naturgefahren; Hochwasser; gelbe Gefahrenzone; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/13bbl 2016, 13 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 26 Abs 3 lit a tir BauO 2011

Nachbarn haben kein subjektiv-öffentliches Recht, dass zu erwartende Naturgefahren auf dem Nachbargrundstück keine quantitative Veränderung erfahren.

VwGH, 30.09.2015, 2014/06/0001

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte